Fotos, die während einer Aus- oder Weiterbildung der Fahrschule Star GmbH gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden. Die Fahrschule Star GmbH ist berechtigt Personaldaten aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben, sowie die Daten zur Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen zu verwenden.
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Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, WhatsApp, SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule STAR verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorie B (Auto), gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten, methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar insbesondere dann nicht, wenn der Fahrschüler von sich aus zu früh an die praktische Prüfung möchte.
Es liegt in der Hand des Fahrlehrers den Schüler an die Prüfung anzumelden. Er entscheidet ob jemand Prüfungsreif ist oder nicht. Die Fahrschule Star nimmt sich das Recht die Prüfung, bei Zweifel, ohne Absprache zu Verschieben oder gar Abzusagen. Für die praktische Autofahrprüfung werden mindestens zwei Fahrlektionen benötigt (Für die praktische Autofahrprüfung im Kanton Zürich werden mindestens drei Fahrlektionen benötigt). Die erste Stunde dient zur Vorbereitung, zum „Einfahren“ und zum „Aufwärmen“für die Prüfungsfahrt. Die zweite Stunde ist die praktische Prüfung.
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne, etc.). Der Tarif pro Lektion verändert sich deswegen nicht.
Eine Fahrstunde genannt auch Fahrlektion für die Kategorie B dauert 45 Minuten und eine Doppellektion dauert 90 Minuten und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.
Absagen: Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Eine Absage per WhatsApp, SMS gilt erst akzeptiert wenn dies von uns bestätigt wird. Dies weil Fahrschüler immer wieder Nachrichten an eine falsche Nummer oder an eine falsche Adresse geschickt haben. Zu spätes Erscheinen oder eine nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers. Unabhängig vom Grund der Absage.
Der/die Autofahrlehrer/in wartet beim vereinbarten Treffpunkt höchstens 15 Minuten. Erscheint der/die Fahrschüler/in bis zu diesem Zeitpunkt nicht beim vereinbarten Treffpunkt oder es kann telefonisch keine Einigung erzielt werden, kann der/die Autofahrlehrer/in sich vom vereinbarten Treffpunkt entfernen und die Autofahrlektionen werden als ausgeführt verrechnet
Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzuführen und vor der Lektion vorzuweisen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Stunde mit Kostenfolge abgesagt. Ebenfalls zwingend sind fest schliessende Schuhe sowie Brille/Kontaktlinse sofern die Auflage 01 im Lernfahrausweis vermerkt ist.
Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.
Die Preise können jederzeit auf unserer Website eingesehen werden. Wir behalten uns das Recht vor, diese jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
Fahrlektionen und Abonnemente sind jeweils bei Beginn der Lektion bar oder per Überweisung zu bezahlen.
Abonnemente sind Vergünstigungen und werden nur bei Bar- und Vorauszahlung erstattet. Fahrstunden, die nicht im Voraus bezahlt wurden, gelten als Einzellektionen. Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abonnements nach bestandener Führerprüfung werden dem Fahrschüler zurückvergütet. Die nicht eingelösten Fahrstunden werden auf das nächst kleinere Abonnement zurückgerechnet. Der evtl. entstandene Übertrag wird ausbezahlt. Die Gültigkeit eines Abonnements endet nach 2 Jahren.
Sollten Fahrstunden nicht vollumfänglich bezahlt werden oder sollte eine Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum vollumfänglich bezahlt werden, fällt die Fahrschülerin bzw. der Fahrschüler ohne weiteres in Verzug. Eine Rechnung ist immer vor den zu beziehenden Fahrstunden zu begleichen. Die Fahrschülerin bzw. der Fahrschüler trägt sämtliche Kosten, die der Fahrschule STAR durch den Zahlungsverzug entstehen. Bis zur vollständigen Bezahlung werden keine neuen Fahrlektionen vereinbart. Für eine Mahnung wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 10.00 und für eine Betreibungsandrohung eine zusätzliche Gebühr von CHF 50.00 erhoben. Für ein Betreibungsbegehren werden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00 zusätzlich zum Schuldbetrag verrechnet. Sollten gegen Ende der Ausbildung mehrere Fahrstunden noch nicht bezahlt sein so sind dieses spätestens am Prüfungstag selber zu bezahlen. Ansonsten verweigert die Fahrschule STAR die Prüfungsbegleitung. Die daraus entstanden Kosten gehen zu Lasten des Fahrschülers.
Gutscheine sind erst einlösbar nach erfolgreichem Zahlungseingang. Eine Rückerstattung ist nur möglich solange der Gutschein nicht eingelöst wurde. Barauszahlung oder Rückerstattung nicht verbrauchter Fahrlektionen ist ausgeschlossen. Bei Erfolgreichen bestandener Praktischer Prüfungen mit der Fahrschule STAR, werden vom Gutschein nicht gebrauchte Lektionen erstattet.
Um die Geld-zurück-Garantie geltend zu machen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Nicht zufrieden stellende Dienstleistungen sind der Fahrschule Star Geschäftsführung umgehend mitzuteilen. Unsere Geld-zurück-Garantie bezieht sich nur auf einzelne Lektionen. Eine Rückforderung bzw. Rückvergütung über mehrere Fahrlektionen im Nachhinein ist ausgeschlossen. Prüfungsgarantie: Du bist Prüfungsreif und mit dem Einverständnis Deines Fahrlehrers in die praktische Prüfung gegangen, hast diese nicht bestanden, weil Du bei der Prüfung Themen bekommen hast die in der Ausbildung nicht besprochen und dokumentiert wurden, dann übernehmen wir die Kosten für deine Prüfung.
Die Administrationspauschale ist ab der ersten Fahrstunde obligatorisch und bei Beginn der Ausbildung bar zu bezahlen (auch bei einem Fahrschulwechsel). Falls eine Probelektion vereinbart wurde ist die Administrationspauschale für die Probelektion nicht fällig. Darin erhalten sind Leistungen die ausserhalb des eigentlichen Fahrunterrichtes erbracht werden wie z.B. Ausbildungsberatung, Prüfungsanmeldung, Administration mit Ämtern sowie Kosten für Telefonate, Porto und Informatik. Weiter ist während den Ausbildungslektionen das erhöhte Risiko für Haftpflicht-, Fahrzeugvollkasko- und Insassenversicherung ohne Selbstbehalt in der Versicherungspauschale eingeschlossen. Die Administrationspauschale beträgt einmalig CHF 100.- und ist nur gültig für die Dauer der Autofahrausbildung bei der Fahrschule STAR. Die Versicherung gilt nur für Fahrten, bei Fahrlehrern der Fahrschule STAR dabei sind. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol, Drogen, Medikamenten Missbrauch, Übermüdung sowie bei Motorradkursen.
Die Fahrschule Star vermietet keine Motorräder. Die Fahrlektionen und Kurse müssen mit dem eigenen Motorrad absolviert werden. Das eigene Motorrad muss in einem technisch einwandfreien Zustand sein (Die Profiltiefe der Reifen min. 1,6mm betragen). Das Motorrad sollte aufgetankt sein. Motorradbekleidung sollte vorhanden sein; (Motorradhosen(wenn möglich mit Protektoren), Motorradjacke(wenn möglich mit Protektoren), Schuhe (Knöchelschützendes, festes Schuhwerk), Motorradhandschuhe und dem Helm. Bei schlechtem Wetter ist das Mitbringen eines Regenkombis von Vorteil. Bei Schäden oder Unfällen während der Ausbildung übernimmt die Fahrschule Star keine Haftung. Die Kurse finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bei schlechtem Wetter (Nebel, Schneefall, Frost) erfolgt eine Absage des Kurses durch den Fahrlehrer. Grundkurs dauert 4 x 60 Minuten (inklusive Pause)
Die Fahrschule Star hält eine Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nothelferkurse und Verkehrskundeunterrichte finden sie, durch die jeweilige Verlinkung über unsere Homepage, auf den Homepages der entsprechenden Organisation. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fahrschulen sind verbindlich. Daher schliesst die Fahrschule Star bei den Nothelferkursen und Verkehrskundeunterrichten jegliche Verantwortung, jegliche Haftung oder jeglichen Regressanspruch aus. Unstimmigkeiten sind in diesen Fällen mit der jeweils unterrichtsführenden Organisation zu klären.
Das Vertragsverhältnis zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer kann beidseits jederzeit aufgelöst werden.
Bei Stornierung eines Produktes, die per Zahlungsart Kauf auf Rechnung getätigt wurden, bleiben die Rechnungskosten zu Lasten des Kunden. AGB für „Kauf auf Rechnung“ Folgende Kosten gehen zu Lasten des Kunden: Rechnungsgebühr: CHF 2.90 pro Rechnung Mahnungsgebühren im Falle einer Nicht-Bezahlung innert 30 Tage: Zahlungserinnerung kostenlos, zweite und dritte Mahnung je CHF 25. Dossierabtretungsgebühr im Falle von Eintreibung: CHF 20. Verzugszinsen: 10% pro Jahr, ab Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zur kompletten Zahlung des fälligen Betrags
Die Fahrschule STAR verpflichtet sich, die benötigten Personaldaten der Kursteilnehmer ausschliesslich für die eigene Datenverarbeitung zu verwenden und diese nur an berechtigte Dritte weiterzuleiten, die ebenfalls an strikte Vertraulichkeit gebunden sind (z.B. Strassenverkehrsamt, Buchhaltung/Treuhand). Foto-und Videomaterial, die während der Fahrausbildung gemacht werden, dürfen für unsere Homepage oder andere eigenen Werbezwecke verwendet werden.
Die Fahrschule STAR kann jederzeit die allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern.
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule..
Fahrschule STAR behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Wettingen, 22. Dezember 2021